Pflegehilfsmittel


Voraussetzung hierfür ist, dass eine Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen eintritt oder eine selbständigere Lebensführung ermöglicht wird.
Diese Kosten übernimmt die Kasse, wenn sie nicht von einen anderen Leistungsträger gezahlt wird.

Die Pflegekasse unterscheidet zwischen:

  1. Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind wie z.b Betteinlagen oder auch Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

    http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/pflegehilfsmittel/

  2. technische Pflegehilfsmittel, wie z.B. Notrufsysteme, Pflegebetten, Lagerungshilfen usw.
    Welche Kosten für Pflegehilfsmittel übernommen werden, kann man im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen überprüfen. In diesem Verzeichnis findet man alle Pflegehilfsmittel, die zur Verfügung gestellt oder leihweise überlassen werden.