Pflegehilfsmittel

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Pflegehilfsmittel:

Voraussetzung hierfür ist, dass eine Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen eintritt oder eine selbständigere Lebensführung ermöglicht wird.
Diese Kosten übernimmt die Kasse, wenn sie nicht von einen anderen Leistungsträger gezahlt wird.