Med. Dienst

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Medizinischer Dienst (MDK):

Im Auftrag der Krankenkassen überprüft der MDK, ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe erfüllt sind und in welcher Stufe die Person eingestuft wird.
Die für Sie jeweils gültige Dienststelle vom Medizinischen Dienst ( MDK) wird Ihnen von ihrer Krankenkasse mitgeteilt.
Die Beurteilung durch den MDK kann innerhalb von 4 Wochen formlos, jedoch schriftlich, widersprochen werden.